Beratungsförderung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Wir sind anerkannte Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Unsere Mandant(inn)en können deshalb grundsätzlich Zuschüsse zu den Beratungskosten beantragen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung Zuschüsse von 50 % zu den Beratungskosten. Der maximale Zuschuss liegt bei 1.500 Euro.
Zu den Richtlinien finden Sie weiteres unter: www.foerder-bds.de.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinien mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden, allgemeine Beratungen zusammen bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro. Dies gilt ebenfalls für spezielle Beratungen.
Die Richtlinien gelten längstens für Beratungen, die bis zum 31. Dezember 2011 begonnen werden.
KfW-Gründercoaching
KfW-Gründercoaching 0 bis 5 Jahre
Das KfW-Gründercoaching steht für Unternehmen 0 bis 5 Jahre nach Gründung zur Verfügung. Beratungen vor der Gründung können nicht gefördert werden.
Vor Beginn der Beratung ist ein Antrag für einen Beratungskostenzuschuss bei einem Regionalpartner der KfW (IHK und Handwerkskammer) zu stellen. Der Fördersatz West beträgt 50 % (Ost 75 %). Der maximale Zuschuss beträgt 3.000 Euro.
KfW-Gründercoaching für Arbeitslose 0 bis 1 Jahr
Das KfW-Gründercoaching für Arbeitslose steht für Unternehmen 0 bis 1 Jahr nach Gründung zur Verfügung. Vor Beginn der Beratung ist ein Antrag für einen Beratungskostenzuschuss bei einem Regionalpartner der KfW (IHK und Handwerkskammer) zu stellen. Der Fördersatz beträgt 90 %. Der maximale Zuschuss beträgt 3.600 Euro.
Wir sind als Berater in der KfW-Beraterbank gelistet, so dass unsere Dienstleistung in Verbindung mit der Beantragung eines Zuschusses zu den Beratungskosten in Anspruch genommen werden kann.
Für die Beratungskostenzuschüsse zu Existenzgründungsberatungen sind die Bundesländer zuständig. Für Schleswig-Holstein ist leider noch keine Regelung bekannt. Wir werden Sie diesbezüglich auf unserer Homepage informieren.













